Kleingarten "Am Mühlrain" e.V.

Mitglied des Stadtverband der Gartenfreunde Halle/Saale e.V.

Was ist so besonders an einem Kleingarten?

Neben dem Anbau zum Eigenbedarf (Obst und Gemüse) dienen Kleingärten auch der Erholung. Die Kleingartenanlagen sind durch die Wege zwischen den Parzellen für Spaziergänger oder Jogger in der Saison öffentlich zugäng­lich. 

Der Preis der Pacht unterliegt  nicht den Regeln des freien Marktes und ist sehr günstig. 

So lange man sich an die Regeln hält und die Fläche grund­sätzlich für einen Kleingärten nutzt  kann niemand das Pacht­land wegnehmen.

 


Warum muss man zuerst Mitglied im Gartenverein werden?

Eine Gartenverein wird als gemeinnütziger Verein geführt. Der Verein (als Vertreter der Mitglieder, der gewählte Vorstand) verpachtet die Gärten allerdings nur an Mitglieder. 

Werdende Kleingärtner sollten sich nicht nur für die Garten­pflege interessieren, sondern für das Vereins­leben. 

Dazu gehören neben den gemein­same Festen auch Arbeits­einsätze oder u.a. die Gemein­schafts­wege zu pflegen.

Tipp: Lesen Sie vorher die Satzung des Vereins und die Gartenordnung, bevor Sie einen Kleingarten pachten. In ihr steht, im welchem Umfang Sie sich für den Verein engagieren und was Sie alles beachten müssen.


Wie findet man der passenden Kleingarten?

Am besten die Kleingarten­anlagen besuchen, die in der Nähe ihres Wohn­orts liegen. 

Vor Ort können Sie sich dort an die Vereins­vorstände wenden und fragen, ob es freie Gärten gibt.

Ist dies nicht der Fall, haben einige Vereine Wartelisten. 

Werdende Kleingärtner, die sich für das Vereins­leben interes­sieren und gern daran teilnehmen möchten, sollten das nicht verschweigen und dies auch explizit beim Vorstand äußern. 

Denn bei der Vergabe der Parzellen geht es nicht strikt nach der Reihen­folge!

Ein freier Garten wird mehreren Interes­senten gezeigt, und der Verein (Vorstand) entscheidet dann, wer den Zuschlag bekommt.

Freie Gärten werden auch in Tages-, Wochen­zeitungen inseriert, an den schwarzen Brettern im Supermarkt angeboten und natürlich auch über die Vereinshomepage oder anderen Portalen.

Tipp: Googlen Sie einfach! Ein Suche nach z.B. Freie Gärten Halle Saale (ggf. Stadtgebiet dazu) und Sie werden fündig.

Schauen Sie auch auf die Internet­seiten Ihres zuständigen Landes- oder Bezirks­verbands für Kleingärten. Dort sind oft Verein mit freien Gärten gelistet.

Ebenso auf ebay-kleinanzeigen.de finden Sie ebenfalls freie Gärten.


Wieviel kosten ein Kleingarten?


Die Pacht für einen Kleingarten beträgt jähr­lich durch­schnitt­lich 18 Cent pro Quadrat­meter.

Dazu kommen noch ein Mitglieds­beitrag für den Verein, Strom­kosten, Wasserkosten, Beiträge für Instandhaltung, Versicherungen usw.

Mit knapp 400 Euro pro Jahr kommen so im Schnitt zusammen (abhängig vom Strom-, Wasserverbrauch. 

Neupächter zahlen einmalig eine Ablösesumme für Laube und Garten­pflanzen; den Betrag ermitteln geschulte Schätzer. Ebenso kommt einmalig eine Beitrittsgebühr für die Mitgliedschaft dazu (zwischen 30 - 100 €) und ggf. eine Sicherheitspauschale.  

Es können also Einmalkosten von etwa 400 € - 4500 € auf Sie zukommen.


Muss Gemüse und Obst angebaut werden?


Ja, ein reiner Ziergarten mit Rasen, Blumen und Sträuchern ist verboten!

Ebenso wie den gesamten Kleingarten in eine Spielwiese für Kinder zu verwandeln, dazu gibt es Gemeinschaftsflächen mit meist Spielgeräten in den Vereinen. 

Nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs sind Kleingärtner verpflichtet, auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf anzu­bauen (Az. IIIZR 281/03). 

Diese sogenannte Frucht­quote über­prüft der Vorstand des Vereins. 

Hält sich der Kleingärtner nicht an die Vorgaben zu den geforderten Anbau erfolgen Sanktionen durch den Vorstand und dann auch im schlimmsten die Kündigung.

Unter­schreiten zu viele Parzellen diese Quote, liegt keine kleingärtnerische Nutzung mehr vor. Dann dürfen die Eigentümer das Grundstück zurückfordern! Ein AUS für den Verein!


Darf im Kleingarten geschlafen werden?


Ja, übernächtigen im Kleingarten ist gestattet. Da laut Bundeskleingartengesetz die Laube maximal 24 m² groß und zum Wohnen auf Dauer nicht geeignet sein darf. Ein kurzzeitiges Übernachten z.B. am Wochenende ist möglich.


Darf ich meinen Garten frei gestalten?


Ja, aber mit der Einschränkung das die Bauvorschriften eingehalten werden müssen, und die Nachbarn nicht belästigt oder beeinträchtigt werden

Ebenso darf gegen die Gartenordnung, Satzung und das Bundeskleingartengesetz damit nicht verstoßen werden.

Im Zweifelsfall einfach beim Vorstand nachfragen. 


 

Wieviel Arbeit macht ein Kleingarten?

 


Kleingärten sind ein zusätzlicher Freiraum zur oft beengten Wohnung. 

Durch die Gestaltung, dem intensiven Erleben der Natur, dem Erfolgserlebnis des Aussäens und Erntens, der Erholung und der Geselligkeit miteinander sind die Kleingärten die beste Ergänzung zum hektischen Alltag. 

Doch ohne eine gewisse Bewirtschaftung (Arbeit) geht es dies leider nicht. Je nach  Inhalten der Gärten ergibt sich eine unterschiedliche pflegebedürftigkeit. 

Aber hält man sich einmal die ständig wiederkehrenden Arbeiten wie Rasenmähen, Schnitt der Zier- und Obstgehölze, Unkraut (Wildkräuter) jäten, Hecke schneiden, Laube streichen etc. vor Augen, so kommt doch eine ganz beträchtliche Zahl an Stunden im Jahr (Gartensaison) zusammen.

Ganz grob gerechnet ca. 1 Stunde pro Tag, um einen Garten in Ordnung zu halten. 

Kann man nur am Wochenende Zeit dafür finden, summiert sich die anfallende Arbeit schon auf z.B. einen ganzen Sonnabend oder Sonntag vor/nachmittag oder sogar mehr. 

Ein blitzsauberen Garten muss es nicht gleich sein, sondern das Grundstück soll nicht verwildern.

Aber keine Sorge, es bleibt genug Zeit für Mußestunden – Schlafen, Lesen, Grillen etc. 

Die meisten Arbeiten fallen im Frühjahr und Herbst an und man kann dann den Sommer genießen. Natürlich sind auch im Sommer Arbeiten zu erledigen, aber das hat man beim Erwerb des Gartens ja berücksichtigt.


 
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