Kleingarten "Am Mühlrain" e.V.

Mitglied des Stadtverband der Gartenfreunde Halle/Saale e.V.

Das Hochbeet

  • raised-bed-4392783_640
  • urban-gardening-1679950_640


Immer öfter kann man sehen, dass sich Hobbygärtner ein Hochbeet anlegen. Sicher, denn ein Hochbeet hat viele Vorteile.

  1. Hochbeete lassen sich leichter bearbeiten. Sie müssen sich nicht mehr bücken und    schonendabei Ihren Rücken.
  2. Hochbeete sind nicht so anfällig für Schädlinge. Schnecken erreichen diese Höhe    meist gar nicht. Deswegen sind Kräuter, Salate und Gemüse dort gut aufgehoben. Achten Sie aber auf Wühlmäuse, die können sich von unten her durchgraben. Hier sollten Sie gleich beim Bau einschreiten. Mit einem  engmaschigen Drahtgeflecht halten Sie Wühlmäuse davon ab, das Hochbeet zu besuchen.
  3. Je höher die Pflanzen gesetzt werden, desto mehr Licht erhalten sie.
  4. Ein Hochbeet gibt dem Garten eine neue, ganz andere Struktur. Sie können mehrere Etagen gestalten und Ihrem Garten somit ein ganz eigenes Ambiente geben. Ein Hochbeet hat einfach Charme und sieht überall gut aus.

   


Wohin mit dem Wasser aus dem Swimmingpool?

  • pool-4383113_640
  • pool-831996_640



Der Sommer ist vorbei, das Herbstlaub fällt von den Bäumen, im Garten wird’s langsam still. Winterruhe nicht nur in der Natur – auch der Swimmingpool muss für die kalte Jahreszeit  vorbereitet werden, damit er im nächsten Sommer wieder super  funktioniert. Ein Thema dabei: Die Wasserentleerung.

Aber wohin mit dem Wasser, das raus muss? Leider haben sich im Lauf des Sommers viele Chemikalien, Salze und andere gelöste Verunreinigungen darin angesammelt, sodass es nicht einfach in den Kanal oder gar in ein Gewässer gepumpt werden darf.

Eine Möglichkeit: Die „Verrieselung“ auf dem eigenen Grund. Dabei wird das Wasser über eine Tauchpumpe – am besten auf einer Wiese, einem Strauchbeet etc. – so langsam verteilt, dass es nicht zum oberflächlichen Abfluss kommt, sondern das Wasser in den Boden versickert. Der Restchlorgehalt soll vor dem Ablassen allerdings mittels Schnelltest geprüft werden und nicht mehr als 0,1 mg/ l (gemessen als freies Chlor) betragen. Das erreicht man am besten, wenn man einige Zeit vor dem Ablassen mit dem Chloren aufhört.

Dazu benötigt man allerdings eine anständige Fläche Grund, denn die Verrieselung am Nachbargrund ist verboten! Das bedeutet auch, die Bodenbeschaffenheit zu berücksichtigen: Ist die Fläche geneigt und die Erde schwer und nur schlecht durchlässig, heißt es aufpassen, dass nichts über die Grundstücksgrenze dringt.
Vorsicht: Das oft mit aggressiven Mitteln versetzte Reinigungswasser darf erst abgepumpt werden, wenn sein PH-Wert neutralisiert  worden ist – sonst werden alle Pflanzen kaputt.

Besteht die Möglichkeit einer Verrieselung nicht, kann beim Kanalbetreiber angesucht werden, ob man es da hinein ablassen darf.  Eine Einleitung ohne Bewilligung ist strafbar und verursacht Probleme in der Kläranlage. Besteht kein Kanalanschluss, kann man anfragen, ob man das belastete Wasser in ein Fass abgepumpt zur Kläranlage bringen darf.

Auf keinen Fall darf das Wasser aus dem Pool aber ins nächste Fließgewässer abgeleitet werden. Alljährlich gibt es Fälle von grundlosem Fischsterben, für das kein Schuldiger gefunden wird – oft jedoch war ein sorgloser Poolbesitzer die Ursache dafür. Wird er ausgeforscht, drohen Schadensansprüche und Strafen.

(Quelle www.allespool.de )

 
E-Mail
Karte
Infos
Instagram